§1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Vertragsbeziehungen zwischen der SHR Germany Onlineshop GmbH (nachfolgend „Unternehmen“) und dem Vertragspartner (nachfolgend „Affiliate-Partner“ oder „Affiliate“) aus dem Affiliate-Programm des Unternehmens. Der Affiliate-Partner bewirbt ausgewählte Produkte des Unternehmens über seine eigenen Social-Online-Kanäle (z.B. Instagram, TikTok, YouTube u.a.) durch persönlich durch ihn erstellten Content gegen Verkaufsprovision.
Der Affiliate-Partner bewirbt ausgewählte Produkte des Unternehmens über eigene Social-Media-Kanäle (z. B. Instagram, TikTok, YouTube) durch persönlichen Content und erhält für jeden generierten Verkauf eine Provision gemäß nachfolgenden Bestimmungen.
§2 Vertragsschluss
Der Affiliate-Partner kann sich über das Onlineportal im Onlineshop des Unternehmens unter www.shr-germany-onlienshop.de/module/affiliate/Registration anmelden. Der Affiliate-Partner bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er diese AGB akzeptiert und dass er Unternehmer i. Sinne des § 14 BGB ist. Ein Vertragsverhältnis entsteht nur mit Annahme des Angebots durch das Unternehmen. Die Annahme durch das Unternehmen erfolgt durch Zusendung eines personalisierten Rabattcodes und/oder Tracking-Links (nachfolgend „Link“) an den Affiliate-Partner. Das Unternehmen führt sodann für den Affiliate-Partner ein Affiliate-Konto.
§2a Cookie-Laufzeit und Zuordnung
Klickt ein Kunde auf den Affiliate-Link, wird ein Cookie zur Zuordnung gesetzt. Die Gültigkeit dieses Cookies beträgt 30 Tage. Erfolgt der Kauf innerhalb dieser Frist, wird er dem Affiliate zugeordnet. Nach Ablauf der Cookie-Laufzeit besteht kein Anspruch auf Provision für spätere Käufe desselben Kunden.
§2b Teilnahmebedingungen
- Der Affiliate-Partner ist volljährig und Unternehmer nach § 14 BGB.
- Die Teilnahme ist nur natürlichen Personen gestattet. Automatisierte Registrierungen (z. B. durch Bots) sind nicht erlaubt.
- Jeder Affiliate darf nur ein Affiliate-Konto führen.
- Die im Rahmen der Anmeldung gemachten Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein.
§ 3 Abrechnung und Zahlung
Der Affiliate erhält einen personalisierten Rabattcode und/oder Tracking-Link (nachfolgend „Link“), siehe § 2. Kunden, die beim Unternehmen über diesen Code/Link einkaufen, werden dem Affiliate eindeutig zugeordnet.
Die Provision des Affiliates liegt bei 5 % pro vermitteltem Nettoverkauf.
Die Abrechnung erfolgt durch das Unternehmen monatlich über eine Übersicht der generierten Verkäufe.
Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Monatsende per Banküberweisung an das vom Affiliate angegebene Bankkonto. Überweisungskosten gehen zu Lasten des Affiliates.
Auszahlungen erfolgen erst ab einem Mindestbetrag von 25 €. Beträge unterhalb dieser Schwelle werden gesammelt und auf die nächste Abrechnung angerechnet.
Der Affiliate hat die Versteuerung seiner Provisionszahlungen selbst zu besorgen.
§4 Rechte & Pflichten des Affiliate-Partners
- Der Content muss authentisch, eigenständig erstellt und markenkonform sein.
- Die geltenden Gesetze zur Kennzeichnung von Werbung (z. B. „Anzeige“, „Werbung“) sind einzuhalten (siehe auch § 4d).
- Eine Verletzung von Urheber- oder Markenrechten Dritter ist untersagt.
- Die Nutzung der gelieferten Medien und Materialien erfolgt nur für den vereinbarten Zweck.
- Der Affiliate ist nicht ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmens zur Abtretung von Ansprüchen gegen das Unternehmen an Dritte befugt.
§4a Haftung allgemein
Der Affiliate verpflichtet sich, sämtliche rechtlichen Vorgaben – insbesondere zur Werbekennzeichnung, Datenschutz (DSGVO), Urheber- und Wettbewerbsrecht – bei der Erstellung und Veröffentlichung seiner Inhalte eigenverantwortlich einzuhalten.
Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Inhalte, Aussagen oder Handlungen des Affiliates im Zusammenhang mit der Bewerbung der Produkte. Für etwaige Verstöße haftet der Affiliate in vollem Umfang selbst und stellt das Unternehmen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
§4b Verbot von Markenanzeigen über Suchmaschinen
Es ist dem Affiliate-Partner nicht gestattet, bezahlte Suchmaschinenanzeigen (z. B. über Google Ads) auf Markenbegriffe des Unternehmens wie „SHR Germany“, „SHR Germany Onlineshop“, „SHR Shop“ oder ähnliche zu schalten.
Das gezielte Abfangen von Nutzern, die nach unseren Marken suchen, ist nicht erlaubt. Verstöße führen zum sofortigen Ausschluss aus dem Affiliate-Programm und zum Verlust sämtlicher offener Provisionsansprüche.
Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen die oben genannten Verpflichtungen hat der Affiliate-Partner an das Unternehmen eine Strafzahlung zu zahlen, deren Höhe vom Unternehmen nach billigem Ermessen festgesetzt und im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft wird. Im Falle des Verstoßes gegen dies Verpflichtungen aus diesem Paragraphen gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 5.000,- EUR als angemessen. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt hiervon unberührt. Eine etwaige Strafzahlung wird auf weitergehende Schadensersatzansprüche, wie z.B. Schadensersatz, angerechnet.
§4c Kennzeichnung eigener Beiträge
Dem Affiliate ist bekannt, dass es gesetzliche Vorgaben (insbesondere aus RStV, TMG und UWG) zur korrekten Kennzeichnung von Veröffentlichungen, die werbliche Inhalte aufweisen, gibt. Weiterhin ist dem Affiliate bewusst, dass sowohl er als auch Kunden des Unternehmens und mit diesem nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen selbst bei einer unzureichenden Kennzeichnung mit Sanktionen wie insbesondere Abmahnungen, Unterlassungs- und Schadensersatzverlangen sowie Bußgeldern zu rechnen haben.
Der Affiliate ist allein dafür verantwortlich, sich jederzeit über den Inhalt der aktuellen rechtlich relevanten Regelungen in Hinblick auf die korrekte und transparente Kennzeichnung werblicher Inhalte und Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Nutzung von fremden Inhalten und deren Kennzeichnung selbstständig zu informieren und diese Regelungen in vollem Umfang einzuhalten und umgehend alle Veröffentlichungen in Übereinstimmung mit den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu kennzeichnen. Er hat hierbei stets den Grundsatz zu beachten, dass Werbung klar erkennbar und vom übrigen Inhalt einer Veröffentlichung deutlich getrennt sein muss.
Im Fall einer Verletzung einer der Pflichten aus dieser Vereinbarung und einer daraus resultierenden Geltendmachung eines Anspruchs Dritter gegen den Affiliate oder das Unternehmen hat der Affiliate entstehende Schaden in vollem Umfang zu ersetzen. Zudem stellt der Affiliate das Unternehmen von jeglicher Haftung und/oder Inanspruchnahme durch Behörden oder Dritte, die auf einer nicht dem Gesetz genügenden Kennzeichnung beruht, auf erstes Anfordern frei. Unzureichend gekennzeichnete Veröffentlichungen werden zudem nicht vergütet.
§5 Vertragsdauer & Kündigung
Die Zusammenarbeit beginnt mit der Zusendung des Links und ist zunächst unbefristet.
Beide Parteien können mit einer Frist von 7 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
§6 Markennutzung
Der Affiliate darf Namen, Logos, Produktbilder und weiteres Markenmaterial des Unternehmens und mit diesem verbundener Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Kooperation nutzen. Eine anderweitige Verwendung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
Der Affiliate ist nur während der Vertragslaufzeit zur Markennutzung berechtigt. Mit Beendigung des Vertrags hat der Affiliate sämtliche Nutzungen der Marken des Unternehmens zu beenden und ggf. erhaltene oder von ihm selbst gespeicherte Dateien oder Unterlagen zu löschen bzw. zu vernichten. Das Unternehmen ist berechtigt, vom Affiliate Nachweis über die Löschung bzw. Vernichtung zu verlangen. Dem Affiliate steht kein Zurückbehaltungsrecht zu.
Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen die oben genannten Verpflichtungen hat der Affiliate-Partner an das Unternehmen eine Strafzahlung zu zahlen, deren Höhe vom Unternehmen nach billigem Ermessen festgesetzt und im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft wird. Im Falle des Verstoßes gegen dies Verpflichtungen aus diesem Paragraphen gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 5.000,- EUR als angemessen. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt hiervon unberührt. Eine etwaige Strafzahlung wird auf weitergehende Schadensersatzansprüche, wie z.B. Schadensersatz, angerechnet.
§7 Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichtet sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung bekannt gewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten angemessen gegen den Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.
Die Vertragsparteien sind darüber hinaus verpflichtet, das Datengeheimnis zu wahren. Die Vertragsparteien werden dafür Sorge tragen, dass alle mit der Ausführung von Aufträgen betrauten Personen auf das Datengeheimnis gemäß EU-DSGVO verpflichtet werden.
§8 Vertraulichkeit
Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche Informationen, die im Rahmen dieses Lizenzvertrags und dessen Durchführung übermittelt oder bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und diese nicht an Dritte weiter zu geben. Die Vertragspartner werden ihre Mitarbeiter sowie die im Rahmen der Erfüllung des Vertrags gegebenenfalls eingeschalteten Dritten entsprechend zur Geheimhaltung verpflichten. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch für einen Zeitraum von zehn (10) Jahren nach Beendigung des Vertrags unbeschränkt fort.
Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind nur solche Informationen, von denen Informationsempfänger nachweist, dass sie ihm im Zeitpunkt der Übergabe durch den Informationsgeber bekannt oder allgemein zugänglich waren oder zu einem späteren Zeitpunkt allgemein zugänglich geworden sind.
Die Verpflichtung des Affiliate-Partners erstreckt sich auch auf verbundene Unternehmen („Verbundene Unternehmen“). Zum Zwecke dieser Geheimhaltungsverpflichtung wird als Informationsempfänger jede Gesellschaft, die ein verbundenes Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG mit dem Affiliate-Partner ist, angesehen.
Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen die oben genannten Verpflichtungen hat der Affiliate-Partner an das Unternehmen eine Strafzahlung zu zahlen, deren Höhe vom Unternehmen nach billigem Ermessen festgesetzt und im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft wird. Im Falle des Verstoßes gegen dies Vertraulichkeitsverpflichtungen aus diesem Paragraphen gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 5.000,- EUR als angemessen. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt hiervon unberührt. Eine etwaige Strafzahlung wird auf weitergehende Schadensersatzansprüche, wie z.B. Schadensersatz, angerechnet.
§9 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Ersatzregelung zu treffen.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien unterschrieben sein. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Die Parteien sind sich einig, dass die qualifizierte elektronische Signatur nach § 126a BGB dem Schriftformerfordernis entspricht.
§10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt in seiner Anwendung und Auslegung dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird, sofern beide Vertragspartner Kaufleute sind, Düsseldorf vereinbart.