NRW Soforthilfeprogramm für Kosmetikbetriebe

Hiermit informieren wir Sie gerne darüber, dass seit dem 27.03.2020 das NRW Soforthilfeprogramm angelaufen ist:

Hier der Überblick:

Für selbstständige Kosmetiker/innen wird folgende Unterstützung zur Vermeidung von finanziellen Engpässen in den folgenden drei Monaten gewährt:

 9.000 Euro: bis zu fünf Beschäftigte (Bundesmittel)
15.000 Euro: bis zu zehn Beschäftigte (Bundesmittel)
25.000 Euro: bis zu fünfzig Beschäftigte (Landesmittel)

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Das Unternehmen muss vor der Krise wirtschaftlich gesund gewesen sein.

- Die vorhandenen Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen des   Unternehmens zu erfüllen (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten),

- oder der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung geschlossen. (Dies ist für Kosmetikbetriebe aufgrund behördlicher Anordnung seit dem 23.03.2020 der Fall.)

Es handelt sich hierbei um einen echten, nicht rückzahlbaren Zuschuss, welcher aber steuerpflichtig ist. Ob die Voraussetzungen zum Antragszeitpunkt tatsächlich vorlagen, soll im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2020 überprüft werden.

Unternehmer die in den letzten drei Monaten vor dem 01.03.2020 ALG II bezogen haben sind nicht förderfähig!

Eine Antragstellung ist ab jetzt möglich, allerdings ausschließlich online. Die Anträge können nur von Ihnen persönlich gestellt werden.

Die Antragsfrist wurde bis zum 31.05.2020 verlängert.

Die elektronische Antragsstellung ist möglich unter:

Für Kunden mit Geschäftssitz in NRW gilt folgende Webseite: www.soforthilfe-corona.nrw.de

Kunden mit Geschäftssitz außerhalb NRW wollen sich bitte im Internet über die Soforthilfeprogramme der anderen Bundesländer informieren.

Wir machen darauf aufmerksam, dass diese Informationen lediglich einem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Rechtsberatung darstellen. Der Inhalt dieses Informationsangebotes soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzten. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.